TRAUMFIRMEN befolgen gesetzliche Anforderungen und Regelungen!
Das Arbeitsschutzgesetz § 5 “Beurteilung der Arbeitsbedingungen” fordert die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung.
Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ermitteln.
Gerne bieten wir Ihnen o.g. Gefährdungsbeurteilung zu einem fairen Preis an.